Kein Problem mit Schnee und Eis
Der G & S Winterdienst reagiert schnell und verlässlich bei entsprechenden Witterungsbedingungen.
Zu den Leistungen des Winterdienstes gehören u.a.:
• Schnee- und Glättebekämpfung entsprechend den gesetzlich gültigen
Vorschriften (Straßenreinigungsgesetz)
• schriftliche Anzeige der Übernahme der Räum- und Streupflicht beim Amt für
regionalisierte Ordnungsaufgaben
• Bereitstellung von Abstumpfmitteln und Räumtechnik
• Schnee- und Glättebekämpfung ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich
nach Ende des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte
• Gewährleistung der Begehbarkeit von Treppen
• Schnee- und Eisfreihaltung von Hydranten und Gewährleistung des Abflusses von
Schmelzwasser bei Tauwetter
• Säuberung der Flächen von Streugut zum Saisonende
• Regulierung von versicherungsrelevanten Schadenfällen
